16.01.2024

Neue Lkw-Mautregelungen ab 2023 und 2024

Das Bundesfernstraßenmautgesetz wurde im Herbst 2023 überarbeitet, was zu bedeutenden Änderungen der Lkw-Maut führt. Hier sind die wesentlichen Neuerungen, die ab dem 1. Dezember 2023 und weiteren Stichtagen in Kraft treten:

Ab 1. Dezember 2023: CO₂-Emissionsklasse und Gewichtsklassen

– Einführung der CO₂-Emissionsklasse als neues Tarifmerkmal
– CO₂-Aufschlag auf die Mauttarife
– Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) bestimmt die Gewichtsklasse
– Entfall der Partikelminderungsklassen
– Mautpflicht für Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen tzGm, wenn das Motorfahrzeug über 3,5 Tonnen tzGm hat.

Ab 1. Januar 2024:
Mautpflicht für Fahrzeuge, die mit Erdgas (CNG/LNG) betrieben werden.

Ab 1. Juli 2024:
Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Ab 1. Januar 2026:
Änderung der Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge

Informieren Sie sich rechtzeitig, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einigen Punkten aktiv werden müssen.

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